7 Berufe prägen eine Frau
Wenn wir Hartz-IV-Empfänger wären, müßten wir anbauen. Wir wohnen nämlich für Hartz-IV-Empfänger unzumutbar klein.
Nach dem Urteil des BSG (B7bAS2/05R) stehen uns für zwei Personen 90 qm zu und für jede weitere Person 20. Macht also 170 qm. Da bin ich wirklich sprachlos. (Normalerweise gilt die Hartz IV Faustregel: 45 qm pro Person)
170 qm: das ist doch wirklich eine nette Größe, da könnte ja sogar endlich jedes Kind sein eigenes Zimmer haben.
Solange die Miete angemessen ist, darf auch der Hartz IV-Empfänger in einer riesigen Wohnung wohnen bleiben. Es ist nicht zwingend notwendig, dass jeder der Hartz IV kriegt, sofort umziehen muss.
Die WarmMiete ist angemessen (gem § 22 SGB II) , wenn sie für 6 Personen 750 EUR in Bonn nicht übersteigt. Auch hier war ich maßlos erstaunt. Für 750 EUR warm bekomme ich selbst im teuren Bonn eine schöne Wohnung. Die Angemessenheit richtet sich nach den Werten zur Wohngeldberechnung und kann im Einzelfall auch etwas höher liegen.
Also da gehe ich jeden Tag arbeiten und wohne kleiner als Hartz IV? Wo ist denn da der Anreiz?
Das ganze Experiment:
Tag 3: Kann man von Hartz IV leben: Kosten, Kosten, Kosten
Tag 2: Kann man von Hartz IV leben? Geld ausgeben…
Tag 1: Kann man von Harz IV leben? Geld verteilen…
Kann man von Harz IV leben: was tun mit den arbeitsbedingten Kosten?
Kann man von Harz IV leben: Wieviel Geld haben wir?
Kann man von Harz IV leben? Erste Vorbereitungen….
Kann man von Harz IV leben? Ein Sprung ins kalte Wasser…
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Sieben Jobs täglich bewältigen wir berufstätigen Mütter im Minimum, das ist wirklich kein Grund sich zu verstecken. Organisation, Abstriche und Leichtigkeit sind notwendig, um nicht unterzugehen.
sue
6. September 2008 um 18:41 Uhr
also jetzt hast du da definitiv einen fehler drin – wir haben jetzt noch zu dritt 73 qm und wir dürften nicht einen qm mehr haben.
für selbstbewohntes eigentum gibts eine andere regelung, da sind es dann mehr quadratmeter. und das ist dann ja wohl auch richtig – denn wenn jemand mit 60 jahren seinen job verliert, aufgrund seines alters keine chance mehr bekommt, noch keine rente beziehen kann, alles angesparte aufessen muss, dann muss man den nicht unbedingt zum umziehen zwingen.
sue
6. September 2008 um 18:45 Uhr
nachtrag:
Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessene Wohnungsgröße.
ich musste erst nach den genauen zahlen gucken – steht u.a. da:
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html
Petra
6. September 2008 um 20:05 Uhr
@sue: danke für Klarstellung. ich habe die Quadratmeter für selbstgenutztes Wohneigentum zu Grunde gelegt, habe das aber nicht deutlich gesagt. Auch das Urteil bezieht sich auf Eigentum. Nochmal danke!