Welche Lohnsteuerklasse für Eheleute die richtige ist, hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen ab.

Um jedoch den unterschiedlichen Kombinationen gerechter zu werden, gibt es ab 2010 eine neue Lohnsteuerklassenkombination für Ehepaare, die beide Arbeitslohn beziehen und die ihren Ehegattensplittingvorteil monatlich bereits abschöpfen möchten.

Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen.

Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen.

Das neue Verfahren klingt kompliziert, dient aber dazu den SplittingVorteil bei gemeinsam veranlagten Eheleuten bereits im monatlichen Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen.

Der Faktor wird vom Finanzamt ermittelt: Dazu berechnet das Finanzamt
1. die Lohnsteuer beider Ehegatten nach LSTKlasse IV
2. die gemeinsame Lohnsteuer beider Ehegatten nach Splittingtarif

Teilt man nun das Ergebnis (2.) durch das Ergebnis (1.), so erhält man einen Faktor.
Der Arbeitgeber errechnet nun die monatliche Lohnsteuer ganz normal nach LStKlasse IV und multipliziert dann das Ergebnis mit dem Faktor. So wird die Lohnsteuer geringer.

Der Vorteil: Schon beim Lohnsteuerabzug werden bei jedem Ehegatten die steuerrechtlichen Abzüge – insbesondere der Grundfreibetrag – berücksichtigt. Außerdem können hohe Nachzahlungen vermieden werden, die bei der Kombination III/V auftreten können.

Welche Steuerklasse jedoch die richtige ist, hängt von den Einkommensverhältnissen ab. Außerdem hängt es davon ab, ob man seine Steuervorteile bereits monatlichen abgreifen will oder lieber erst in einer Summe in der Einkommensteuererklärung.

Links und Rechts:
Das Bundesfinanzministerium bietet ganz frisch zu diesem Thema einen LohnsteuerRechner an, der berät, welche Lohnsteuerklassenkombination die richtige ist.
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