Die Unternehmerin hat akquiriert, hat angeboten, hat das Projekt evaluiert und formuliert, hat den Vorteil für den Kunden herausgearbeitet und die Projektdauer festgelegt.

Es ist alles gesagt, was dazu zu sagen war.

Trimmy von links
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Jetzt fehlt nur noch die Entscheidung des Auftraggebers.

Nur noch das „ok“.

Wie intensiv darf man nachfragen, ab wann nerven die Anrufe und bis zu welcher Grenze ist es noch das normale Akquiseinteresse?

Wie deutlich darf man zeigen, dass man an dem Auftrag sehr interessiert ist?

Wird sich häufiges Nachfragen auf die Preisverhandlungen niederschlagen?

Die Fragen beantworten sich eigentlich von selbst:

Natürlich darf man nur ganz gezielt und vereinzelt sich nach der Auftragserteilung erkundigen. Häufiges Nachfragen signalisert eine Unterauslastung und drückt sofort den Preis.

Hilfreich ist es, wenn man das Angebot zeitlich befristet abgibt mit dem üblichen Satz: “ An dieses Angebot halten wir uns inhaltlich und preislich bis zum DD.MM.YYYY gebunden.“

Zum einen hat man ein Datum, auf das man sich bei seinen Anrufen oder Mails beziehen kann und zum anderen hat man die Möglichkeit der Nachverhandlung, wenn der Auftrag erst Wochen später erteilt wird.

Vorsicht ist auch geboten, wenn der Auftraggeber immer noch mehr und zusätzliche Ausarbeitungen anfordert, die er angeblich benötigt, um den Auftrag erteilen zu können. Damit wird nicht selten Beratungsmaterial kostenlos erschlichen, ohne dann den Auftrag tatsächlich zu erteilen.

Wichtig ist in dieser Situation ein gutes Selbstbewußtsein. Denn hier gilt es, dem Auftraggeber stark, aber unaufdringlich gegenüber zu treten und eine Entscheidung einzufordern oder andernfalls auch das Angebot zurückzuziehen.

Auftraggeber, die bereits in der Akquisephase zu Machtdemonstrationen neigen, sind meist schwierige Auftraggeber, die nicht an einer gleichberechtigten Auftragserledigung interessiert sind.

Wer es irgendwie finanziell vermeiden kann, sollte sich von Auftraggebern nicht ausnutzen lassen.