Für Arbeitnehmerinnen ist das alles ganz klar geregelt: wann wieviel vor der Geburt Mutterschutz ist, wann wieviel nachher, wieviel mehr bei Zwillingsgeburten, wieviel mehr bei Risikoschwangerschaften usw.

Weidezaun
Creative Commons License photo credit: def110

Aber bei Selbständigen sieht das anders aus: hier gibt es keine Regelung außer den eigenen Auftragsdruck.

Das soll sich nun ändern:

Ein Plan des europäischen Parlaments sieht vor (Quelle: selbstständigentipps.de) :

„Jede schwangere selbständig erwerbstätige Frau bzw. jede Ehepartnerin eines selbständig Erwerbstätigen soll Anspruch auf „ausreichende“ Mutterschaftsleistungen erhalten, um ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen zu können. Diese Leistungen, die auch einen Mutterschaftsurlaub beinhalten, sollen für einen Zeitraum von mindestens 14 Wochen gelten. Das entspricht dem Mindestzeitraum für Mutterschaftsleistungen, der in der „Mutterschaftsurlaubs“-Richtlinie für reguläre Angestellte festgelegt ist. Auch in diesem Punkt entscheiden die Mitgliedstaaten, ob die Leistungen auf freiwilliger oder obligatorischer Basis angeboten werden.“

In Deutschland wird das sicherlich obligatorisch, dafür werden die Sozialkassen schon sorgen. Aber trifft die finanazielle Absicherung den Kern des Problems?

In meinen Augen: NEIN. Es ist nicht der finanzielle Ausfall, der die Unternehmerin bis zwei Wochen vor der Geburt und zwei Wochen danach schon wieder haben arbeiten lassen. Es ist die Auftragslage, der Projektdruck oder die Kundenbindung, der Konkurrenzkampf.

Das kann keine Versicherung abfangen, denn besonders bei den Einzelunternehmerinnen findet sich kein Ersatz, der 14 Wochen in die Bresche springen könnte. Auch die vielen Frauen, die in Unternehmen die Büroleitung übernehmen, können nicht mal eben für 14 Wochen ersetzt werden.

Ich bin sicher, dass selbständige Frauen mit ihrem Partner gemeinsam weiterhin ihre eigene Art von Mutterschutz entwickeln werden.

Wir haben verlernt auf den Staat zu hoffen und kommen mit unseren selbständigen Wegen glaube ich ganz gut zurecht!