Karriereberatung: 7 Berufe prägen eine Frau
Für Arbeitnehmerinnen ist das alles ganz klar geregelt: wann wieviel vor der Geburt Mutterschutz ist, wann wieviel nachher, wieviel mehr bei Zwillingsgeburten, wieviel mehr bei Risikoschwangerschaften usw.
Aber bei Selbständigen sieht das anders aus: hier gibt es keine Regelung außer den eigenen Auftragsdruck.
Das soll sich nun ändern:
Ein Plan des europäischen Parlaments sieht vor (Quelle: selbstständigentipps.de) :
“Jede schwangere selbständig erwerbstätige Frau bzw. jede Ehepartnerin eines selbständig Erwerbstätigen soll Anspruch auf “ausreichende” Mutterschaftsleistungen erhalten, um ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen zu können. Diese Leistungen, die auch einen Mutterschaftsurlaub beinhalten, sollen für einen Zeitraum von mindestens 14 Wochen gelten. Das entspricht dem Mindestzeitraum für Mutterschaftsleistungen, der in der “Mutterschaftsurlaubs”-Richtlinie für reguläre Angestellte festgelegt ist. Auch in diesem Punkt entscheiden die Mitgliedstaaten, ob die Leistungen auf freiwilliger oder obligatorischer Basis angeboten werden.”
In Deutschland wird das sicherlich obligatorisch, dafür werden die Sozialkassen schon sorgen. Aber trifft die finanazielle Absicherung den Kern des Problems?
In meinen Augen: NEIN. Es ist nicht der finanzielle Ausfall, der die Unternehmerin bis zwei Wochen vor der Geburt und zwei Wochen danach schon wieder haben arbeiten lassen. Es ist die Auftragslage, der Projektdruck oder die Kundenbindung, der Konkurrenzkampf.
Das kann keine Versicherung abfangen, denn besonders bei den Einzelunternehmerinnen findet sich kein Ersatz, der 14 Wochen in die Bresche springen könnte. Auch die vielen Frauen, die in Unternehmen die Büroleitung übernehmen, können nicht mal eben für 14 Wochen ersetzt werden.
Ich bin sicher, dass selbständige Frauen mit ihrem Partner gemeinsam weiterhin ihre eigene Art von Mutterschutz entwickeln werden.
Wir haben verlernt auf den Staat zu hoffen und kommen mit unseren selbständigen Wegen glaube ich ganz gut zurecht!
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Sylvia
27. Mai 2010 um 11:43 Uhr
Mal wieder stimme ich dir voll und ganz zu.
Diese Pläne sind ja nett gemeint, aber ich kann nicht wochenlang untertauchen und davon ausgehen, dass potentielle Kunden mich nach meinem Mutterschutz wieder anrufen werden. Allerdings weiß frau das ja schon vorher und kann entsprechend planen – familienintern, aber auch mit Vertretungen, so dass zumindest das Büro weitgehend besetzt ist. Die Suche nach guten Vertretungen ist zwar mühsam, aber es gibt viele selbständige Bürodienstleisterinnen (denn meistens sind es Frauen), die bei der Überbrückung hilfreich sind. Denn jemanden fest einzustellen, ist sehr teuer und meines Erachtens nicht geeignet für einen Zeitraum von nur ein paar Wochen oder Monate. Ein gewisses Auftragsloch wird bleiben, aber das sind uns unsere Kinder ja wert.
Allerdings bin ich froh, dass ich selbst dieses Thema hinter mir habe, außerdem arbeite ich ja nicht in Vollzeit, und damals noch viel weniger als jetzt. Meine wirklich tolle Friseurmeisterin ist jetzt Anfang 30 und hat genau dieses Problem – wie soll sie eine Schwangerschaft und Entbindung und wenigstens ein paar Wochen Babyzeit mit ihrem Salon vereinbaren, zumal die Kundschaft natürlich von ihr und nicht von der Mitarbeiterin geschnitten *g* werden möchte ?
Schwierig, ich kann ihr da leider immer nur versprechen, dass ICH auch bei einer Pause anschießend wieder zu ihr kommen werde. Andere Kundinnen aber werden möglicherweise zur Konkurrenz wechseln, das bleibt nicht aus.
.-= Sylvia´s last blog ..Zusage ! =-.