Gestern hat mich jemand mit dieser Frage gefunden:

“Wie berechne ich die Mehrwertsteuer?”

Als Unternehmerin kann ich nur dringend raten, wer auch immer diese Frage eingegeben hat, sich NICHT selbständig zu machen.

Es gibt einfach Fragen, deren Beantwortung man nicht zu googlen, sondern zu wissen hat.

Dennoch bringt mich diese Frage auf einen anderen wichtigen Punkt, der häufig zu Auseinandersetzungen führt, nämlich Nachlass und Skonto.

Die erbrachte Leistung wird mit ihrem Nettowert in der Rechnung aufgeführt.

Die Leistung unterliegt mit 19% oder 7% der Umsatzsteuer (außer man ist Kleinunternehmer oder führt umsatzsteuerbefreite Umsätze aus, das ist aber ein Thema für den Steuerberater).

Gewährt man dem Auftraggeber einen Nachlass in Höhe von z.B. 5% , dann berechnet sich dieser Nachlass auf die Netto-Rechnungssumme, also OHNE Mehrwertsteuer.

Gewährt man dem Auftraggeber Skonto in Höhe von z.B. 2%, um ihn zur schnelleren Bezahlung zu animieren, dann berechnet sich das Skonto auf die Brutto-Rechnungssumme, also MIT Mehrwertsteuer.

Beispiel:

Leistung 700 EUR netto

minus Nachlass 5%  35 EURO

Zwischensumme: 665 EURO

Mehrwertsteuer 19%  126,35 EURO

Bruttosumme: 791,35 EURO

minus Skonto 2%  15,83 EURO

Rechnungsbetrag: 775,52 EURO

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