Steuertipps.de sagt: JA!

Solange ein AuPair auch haushaltsnahe Dienstleistungen erbringt können die Kosten bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Als ‚Rechnung‘ gilt der AuPair-Vertrag und das Taschengeld muss tatsächlich auf ein Konto des AuPairs fließen.

Im Internet den Steuertip lesen und ihn dann auch tatsächlich vom Finanzamt anerkannt zu bekommen ist zwar zweierlei,
aber einen Versuch ist es wert.