@blogDichFrei
Du mußt kein Gewerbe anmelden wenn Deine Geschäftsidee von der Anzeigepflicht ausgenommen ist:
Ausgenommen von der Gewerbeanmeldung (siehe §14 Gewerbeordnung: Anzeigepflicht) sind Tätigkeiten als
Freiberufler (sind abschließend definiert in §18 EStG),
als Landwirtschaft, Fischerei, bergbau, und die Verwaltung des eigenen Vermögens (z.B. Vermietung und Verpachtung)
Anmeldung erfolgt bei der Kommune (Ordnungsamt) (in Rheinland-pfalz zum Teil auch bei der IHK).
Wenn Du Dich selbständig machst, dann mußt Du diese Selbständigkeit formlos dem Finanzamt mitteilen, die schicken Dir dann einen Fragenbogen zu. Erst danach darfst Du Deine Geschäftsidee ausüben.