Natürlich kann man seinen Tagessatz nach Lust und Laune erhöhen.
Ob das auch in laufenden projekten möglich ist, hängt vom Vertrag ab, den man mit dem Auftragnehmer geschlossen hat.
Die Anmietung eines Büros ist sicherlich kein außerordentliches Ereignis, dass eine außerordentliche Preiserhöhung rechtfertigen würde, aber die vertraglichen Fragen kann nur ein Rechtsanwalt klären.
Auf jeden Fall muss man seine Erhöhung des Tagessatzes nicht begründen, wenn man nicht will.
Schwierig wird es bei langjährigen Kunden, die schon über JAhre einen moderaten Tagessatz gewöhnt sind, ev. sogar Sonderkonditionen haben, Diese Kunden sollte man sowohl schriftlich wie auch mündlich über die Tagessatzerhöhung informieren.