Neuheit 2009:

The Nanny
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Betreue ich als Tagesmutter Kinder und werde vom Jugendamt bezahlt, dann muss ich den Einnahmenüberschuß (Einnahmen -Kostenpauschale) versteuern.
Bisher mußten das Tagesmütter nur für Einnahmenüberschüsse aus privaten Betreuungsverträgen Steuern bezahlen.
Doch damit nicht genug: übersteigen die Einnahmen insgesamt 400 EUR, dann ist die Tagesmutter in der gesetzlichen Krankenversicherung zwangsversichert.

Von den Einnahmen darf die Tagesmutter die Betriebskostenpauschale in Höhe von 300 EUR pro Kind pro 8 Stunden oder mehr Betreung im Monat abziehen.
Obwohl es sich um eine Pauschale handelt, ist es doch sehr zu empfehlen, dass die Tagesmutter jeden Einzelbeleg aufhebt, damit man die Kosten der Kinderbetreuung im Notfall auf Nachfrage nachweisen kann.

Ob die Tagesmutter auch zwangsweise rentenversichert ist, erfährt sie hier:
Fragen zur neuen Regelung beantworten sowohl die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung als auch die Mitarbeiter am Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 4800