Wenn man sich als Berater selbständig macht, dann ist damit zwangsläufig viel Fahrerei verbunden.

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Üblicherweise erbringt man seine abrechenbaren Leistungen zum größten Teil beim Kunden direkt vor Ort, lediglich die Vor- und Nachbearbeitung des Termins erfolgt im firmeneigenen Büro. Die Fahrzeit gehört ebenfalls zur Arbeitszeit und kann mitberechnet werden.

Somit besteht die abrechenbare Leistung aus vier Teilen:

Vorbereitung

Fahrzeit

Vor Ort Termin

Nachbereitung

Bei der Erstellung eines Angebotes muss man darauf achten, dass man alle vier Bestandteile berücksichtigt.

Schnell sind die Zeiten für die notwendige Vorbereitung oder die Fahrzeiten vergessen und dann erbringt man Leistungen, die man nicht abrechnen kann, weil man sie nicht mit dem Kunden vereinbart hat.

Die Fahrtkosten werden zeitlich immer voll berechnet. Allerdings gibt es unterschiedliche Formen der Preisgestaltung.

Es gibt Berater, die die Fahrzeiten zeitlich voll ansetzen, aber zu einem niedrigeren Stundensatz.

Es gibt Berater, die die Fahrzeit zeitlich voll ansetzen zum vollen Stundensatz.

Es gibt Kunden, die keine Fahrzeiten mehr bezahlen.

Zusätzlich zu den Fahrzeiten werden Reisekosten vergolten, wenn man diese mit dem Kunden vorher vereinbart hat.

Reisekosten können pauschal angeboten werden, Reisekosten können nach den tatsächlichen Kosten verrechnet werden oder mit pauschalen Kilometersätzen. Alles ist möglich, solange der Kunde zustimmt.

Wir haben da eine besondere Einstellung:

der Kunde hat uns beauftragt und kann ja nun überhaupt nichts dafür, dass wir nicht in seiner Stadt niedergelassen sind.

Deshalb berechnen wir die Fahrtzeit voll als Arbeitszeit, weil wir auch meistens während der Fahrzeit arbeiten (im Zug mit Notebook, Telefon mit Kunde im Auto), aber wir berechnen keine zusätzlichen Reisekosten und Spesen.

DAS unterscheidet uns deutlich von anderen Beratungsfirmen und muss demententsprechend als unique selling position auch immer mal wieder beim Kunden ins rechte Licht gerückt werden :-)

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