15Okt2008
Abgelegt in: Finanzmanagerin
Autor: Petra
Heute wurde es verabschiedet: das Familienleistungsgesetz.
Hier der Auszug aus der Pressemitteilung des Familieministeriums
Wer es erträgt: hier auch live dazu Frau Grinsekätzchen von der Leyen
Wer mag, kann nun ausrechnen, welche Vorteile Frau von der Leyen von diesem Gesetz hat:
1. und 2. Kind +20 EUR
3. bis 7. Kind +80 EUR
Also 100 EUR im Monat mehr Kindergeld + die volle Geltendmachung des Steuerfreibetrags + die erhöhte Absetzung der Kinderfraukosten. Hat sich gelohnt für Frau von der Leyen!
Das Familienleistungsgesetz umfasst:
- Gestaffeltes Kindergeld: Familien mit mehreren Kindern stärker fördern
Das Kindergeld wird jeweils monatlich für erste und zweite Kinder um 10 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um 16 Euro auf 195 Euro angehoben. Familien mit drei Kindern verfügen damit über 432 Euro mehr im Jahr; für Familien mit vier Kindern sind es 624 Euro.
Mit der Staffelung berücksichtigt die Bundesregierung, dass ein Viertel aller Kinder mit Anspruch auf Kindergeld (4,5 Millionen von insgesamt rund 18 Millionen Kindern und Jugendlichen) in einer Familie mit drei oder mehr Kindern lebt. Die Mehrkosten von rund zwei Milliarden Euro im Jahr teilen sich Bund, Länder und Kommunen.
Zudem wird der Kinderfreibetrag in der Steuer um 200 Euro auf 6.000 Euro jährlich angehoben. Von diesem profitieren Eltern, die zusammen ein Bruttoeinkommen von mehr als rund 67.000 Euro haben, beziehungsweise Alleinerziehende, die mehr als rund 35.000 Euro brutto verdienen.
- Familienunterstützende Leistungen: Praktische Hilfe für Familien im Alltag
Die Förderung von familienunterstützenden Dienstleistungen wird deutlich vereinfacht. Zudem werden die Möglichkeiten erweitert, diese Leistungen steuerlich geltend zu machen.
Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr ausgeweitet, die von der Steuerschuld abgezogen werden können. Mit der Neuregelung werden Aufwendungen in Höhe von bis zu 1.665 Euro monatlich gefördert. Auch wer eine Dienstleistungsagentur beauftragt, kann Geld sparen: Durch das neue Gesetz werden die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen von derzeit 3.000 Euro auf bis zu 20.000 Euro erweitert.
- Schulbedarfspaket: Jedes Schuljahr 100 Euro für gerechte Bildungschancen
Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) leben, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Beginn des Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro. Damit soll die notwendige Ausstattung mit Schul- und Unterrichtsmaterialien wie Ranzen, Stifte, Hefte etc. sichergestellt werden. Die Behörden vor Ort können sich nachweisen lassen, dass das Geld für Schulmaterial ausgegeben wurde.
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buchstaeblich
16. Oktober 2008 um 00:31 Uhr
Ullchen von der Leine macht wirklich einen Selbstbedienungsladen aus ihren Amt. Das wäre noch auszuhalten, wenn sie nicht diesen imaginären Klaviernotenstapel unterm Arm trüge. Ich kriege immer gleich Wut, wenn sie auf dem Bildschirm erscheint.
buchstaeblichs last blog post..1,8 Promille
ruediger
16. Oktober 2008 um 09:40 Uhr
Sind denn schon Wahlen, weil plötzlich die Familien wieder gestärkt werden? Oder ist es nur der zaghafte Versuch, der Freude nach dem Spenden der Billion zu begegnen?
Wenn ich dann hier die Geschichte von Marco lese, weiß ich nicht was ich sagen soll.
Petra
16. Oktober 2008 um 10:26 Uhr
‘imanigäre Klaviernotenstapel’: das ist klasse, genaus so kommt sie mir auch imemr vor. Das benennt das kleinbürgerlich gouvernantenhafte super gut!
@ruediger: ich befürchte, Frau vdL meint es wirklich ernst und glaubt nun mit der Aktion die deutschen berufstätigen Mütter zu retten.