85 000 000 ist es den Bundesländern wert, damit sich ALG II-Empfänger kostenlos rechtsberaten lassen können.

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Diese Summe sei notwendig, weil das Gesetz so mißverständlich sei, meinen Befürwortet. Gegner argumentieren, dass die Beratung ausufern würde und zur allgemeinen Lebensberatung verkomme.

Um es freundlich zu sagen: ich bin immer wieder erstaunt, für was der Staat alles Geld hat. Für kostenlose Rechtsberatung, für reparierte Autobahnen zur Fußball-WM, für sinnlose Studien. Dafür werden dann Zuschüsse bei Kindergärten und Schulen gestrichen und die UniHörsäle sehen aus wie direkt nach dem Krieg. Meine Prioritäten sehen anders aus!

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