Karriereberatung: 7 Berufe prägen eine Frau
Ganz einfach:
indem man seine Steuerklasse wechseln.

photo credit: Unhindered by Talent
Bin ich als Mutter bisher in Steuerklasse V eingetragen, kann ich im Jahr vor der Geburt in Steuerklasse III wechseln. Damit erhöhe ich mein Nettoeinkommen erheblich.
Das Elterngeld sind 67% des letzten Nettoeinkommens vor der Geburt und das für max. 14 Monate.
Verdient Jemand 24500 EUR im Jahr brutto, so zahlt er in Steuerklasse V 6.822 EUR Steuern und 375 EUR Soli. Netto sind das somit 17303 EUR.
In Steuerklasse III hätte derselbe Jemand 23960 EUR Netto. Die Grundlage für das Elterngeld erhöht sich also deutlich.
Da lohnt sich der Wechsel!
Die Elterngeldkasse sieht das natürlich nicht gerne und lehnt dieses Vorgehen als Mißbrauch ab. Aber da Bundesministerien nicht einfach Verwaltungserlasse abgeben können nach Gutdünken, nur weil sie das Gesetz nicht ordentlich geschrieben haben, haben bereits zwei Sozialgerichte diesen Steuerklassenwechsel erlaubt.
Also auf jeden Fall mal durchrechnen, wieviel der Wechsel bringen würde. Die Steuertabellen sind hier…
Das klingt doch gut, oder?
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Schussel
14. August 2008 um 11:05 Uhr
Stimmt, so ist das. Noch ein Hinweis hinterher: selbst wenn rechtlich noch nicht in letzter Instanz entschieden ist, ob ein Wechsel von 5 nach 3 akzeptiert wird, ist auf jeden Fall ein Wechsel von 5 nach 4 immer möglich. Das sieht sogar die Elterngeldkasse so bzw. muss es so sehen, da gibt es ein Anweisungspapier dazu (müsste ich raussuchen). Und auch mit 4 erhöht sich die Berechnungsgrundlage gegenüber 5 schon mal.
Kompliziert wird die Sache allerdings dann, wenn wie bei uns beide Elternteile in Elternzeit gehen sollen, und zwar auch noch relativ lange Zeiträume (> 2 Monate). Ich will mir seit langem eine Tabelle basteln, um auszurechnen, wann genau ich (höheres Einkommen, also Wechsel immer möglich) von der 4 in die 3 wechseln müsste, um dann nach der Geburt in die 5 zu wechseln, ohne dass am Ende für uns beide gemeinsam weniger Elterngeld rauskommt. Hübsche Optimierungsaufgabe. Ich melde mich dann…
Schussels last blog post..Apfelteufelchen
asterix
14. August 2008 um 21:23 Uhr
Es gibt aber noch die Frist zu beachten, ich glaube es waren die beiden Monate VOR Beginn des Mutterschutzes. Ausserdem ist es dann fürs laufende Jahr bindend, da nur ein Wechsel pro Jahr möglcih ist. Unbedingt überlegen, ob die steuerliche Situation dann auch fürs laufende Jahr tragbar ist.
Und ein besonderes Schmankerl: bei mir meinte die Personalabteilung, ich müsste begründen, warum ich den Wechsel vollziehe und wenn es aus den Gründen des höheren Elterngeldes wäre, ginge es nicht. Habe dann per Betriebsrat usw. einen unbegründeten Wechsel erwirkt.
Petra
15. August 2008 um 11:23 Uhr
@asterix: Danke für den Hinweis!!