Als Privatperson schon lange nicht mehr, aber nun hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass auch Firmen diese Werbung nicht ungefragt hinnehmen müssen.

persil
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Wer Werbung per Fax oder Mail verschickt, muss also erst die Genehmigung des Empfängers einholen, ansonsten ist es verboten.

Das gilt auch für die Kaltaquise, mit der man versucht, neue Kunden zu gewinnen, indem man sein Dienstleistungsangebot vorstellt. Auch hier muss erst die Zustimmung des potentiellen Neukunden eingeholt werden, dass man ihm dieses Angebot zuschicken darf. Somit kommt man nun doch nicht an der Sekretärin vorbei, die man nett bequatschen muss, damit sie dem Mailversand zustimmt :-)

Die Urteile gibt es hier und hier…..

Aber wen will ich verklagen, wenn auf den Werbungen, die typischerweise nachts zwischen 00:00 und 02:00 Uhr ankommen, weder Firmenbezeichnung noch Adresse stehen. Lediglich eine Telefonnummer ist angegeben, aber die wird zum Verklagen nicht ausreichen…..

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