Wie überall ja bereits zu hören, wird es eine ’neue‘ ‚kleine‘ GmbH geben, in die man keine 25.000 EUR Stammkapital einzahlen muss, deren Gründung formloser erfolgen kann mit einem Mustervordruck. Jedoch muss aus den Gewinnen das Stammkapital im laufenden Geschäftsbetrieb angespart werden.

Doch wer sollte diese ‚Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)‘ vertrauen? Diese Unternehmensform ruft doch geradezu laut in die Welt: „Hallo, ich hatte keine 25.000 EUR, bei mir hat es zur Gründung einer GmbH nicht gereicht, bei mir ist also nichts zu holen, ich hafte mit gar nichts!!!“ Selbst eine ’normalen‘ GmbH mit ausreichend Stammkapital ist für Banken nicht kreditwürdig, solange die Gesellschafter nicht selbstschuldnerisch haften. Wie soll das dann erst bei der Mini-GmbH sein?

Ich glaube nicht an den Erfolg dieser Unternehmensform, die mit einer schlechten Außendarstellung beginnt, nicht haften kann aus sich heraus, aber den buchhalterischen Pflichten einer Kapitalgesellschaft unterliegt. Lasst Euch nicht verführen von der angekündigten Leichtigkeit der Gründung, die Haftungsprobleme und die steuerrechtlichen Vorschriften werden jedoch nicht vereinfacht!!

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